Sicherung von Baugruben bei Arbeiten an erdverlegten Rohrleitungen

Bei Erdarbeiten im Zusammenhang mit Baugruben und Gräben sind die folgenden Punkte zu beachten.

  • Wände von Baugruben und Gräben sind so zu böschen oder zu verbauen, dass Beschäftigte nicht durch Abrutschen von Massen gefährdet werden können. Ein sicheres Begehen der Baugrube bzw. des Grabens muss möglich sein.
  • An Rohrleitungsgräben und Gruben, bei denen der Rand bzw. die Gräben oder Gruben selber betreten werden müssen, sind an den Rändern ausreichend dimensionierte Schutzstreifen vorzusehen und von Material und Gegenständen freizuhalten.
  • Bei unvermutetem Antreffen erdverlegter Leitungen und Kabel sind die Bauarbeiten sofort zu unterbrechen und die Stelle zu markieren, zu sichern und abzusperren. Der entsprechende Leitungsbetreiber und der Auftraggeber sind unverzüglich zu verständigen und mit ihnen das weitere Vorgehen abzustimmen.
  • Befinden sich Baugruben und Gräben im Rohrleitungsbau im öffentlichen Verkehrsraum, sind besondere Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem fließenden Verkehr zu treffen.

Bei Arbeiten an Gasleitungen ist generell sicherzustellen, dass ein schnelles Verlassen des gefährdeten Bereichs gewährleistet ist. In Baugruben wird daher die Einrichtung von mindestens zwei, möglichst in unterschiedliche Richtungen weisenden Fluchtwegen empfohlen. Beim Einsatz von Leitern müssen diese mindestens 1 m über den Rand der Baugrube überstehen.

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