Gefahrstoffe

In der Gasversorgung können verschiedene Gefahrstoffe auftreten: beispielsweise als Bestandteil des Gases oder als feste und flüssige Rückstände in Leitungen und Anlagenteilen (Kondensate und Stäube). Bei Arbeiten an Gasleitungen und Anlagen können Beschäftigte durch Kontakt zu diesen Rückständen Gefahrstoffen ausgesetzt sein, wobei die Aufnahme dieser Stoffe i. Allg. über die Haut erfolgt. Hautkontakt muss daher durch das Tragen entsprechender Schutzkleidung verhindert werden.

Weiterhin können Gefahrstoffe als Gasbegleitstoff (z. B. höhere und aromatische Kohlenwasserstoffe, Odoriermittel) oder in Hilfs- und Betriebsstoffen (z. B. PE‑Reiniger) enthalten sein. Generell können für die auftretenden Gefahrstoffe Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) bzw. Akzeptanz- oder Toleranzwerte vorliegen.

Bei Arbeiten an Gasleitungen und Anlagen können bei bestimmten Gasen (z. B. Rohbiogas, Kokereigas) Gesundheitsgefährdungen durch giftige Gasbestandteile wie z. B. Schwefelwasserstoff (H2S), Kohlenmonoxid (CO) oder auch Erstickungsgefahren auftreten. Die Erstickungsgefahr kann ggf. bei Arbeiten zur Störungsbehebung (unkontrollierter Gasaustritt im Freien oder im Gebäude) vorhanden sein.

Bei Arbeiten an Gasleitungen ist das Tragen von geeignetem Atemschutz erforderlich, wenn Vergiftungs- oder Erstickungsgefahr durch das austretende Gas nicht ausgeschlossen werden kann. Dieser ist den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Einsatzmöglichkeiten von Atemschutz können der DGUV Regel 112‑190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" (bisher: BGR/GUV‑R 190) entnommen werden. Für das Tragen von Atemschutzgeräten sind die Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) (GV 17) zu beachten.

In Filterstäuben aus Abscheidern in Gasanlagen können beispielsweise Kohlenwasserstoffe, die unter Normalbedingungen als Feststoffe vorliegen, enthalten sein. Die sich hieraus ergebenden Gefährdungen sind jeweils in der vom Unternehmer zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen.

Dem naturgemäß geruchslosen Erdgas werden in Gasverteilnetzen Odoriermittel zugesetzt, um so für eine Geruchswahrnehmung des Erdgases zu sorgen. In der Regel ist die Odorieranlage in einem separaten Raum der Gas-Druckregel- und Messanlagen angegliedert. Bei Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Odorieranlagen sind für die Mitarbeiter geeignete Maßnahmen zur Gefährdungsvermeidung festzulegen.

So gilt z. B. gemäß der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ für THT ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 50 ml/m3 (180 mg/m³). Weitere Informationen und Schutzmaßnahmen können dem Stoffdatenblatt Tetrahydrothiophen der Gestis-Stoffdatenbank entnommen werden.

  • Webcode: 18519546
Diesen Beitrag teilen