Odoriermittel

Dem naturgemäß geruchslosen Erdgas werden in Gasverteilnetzen Odoriermittel zugesetzt, um so für eine Geruchswahrnehmung des Erdgases zu sorgen. In der Regel ist die Odorieranlage in einem separaten Raum der Gas-Druckregel- und Messanlagen angegliedert. Bei Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Odorieranlagen sind für die Mitarbeiter geeignete Maßnahmen zur Gefährdungsvermeidung festzulegen.

So gilt z. B. gemäß der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ für THT ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 50 ml/m3 (180 mg/m³). Weitere Informationen und Schutzmaßnahmen können dem Stoffdatenblatt Tetrahydrothiophen der Gestis-Stoffdatenbank entnommen werden.

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