Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Straßenbereich

Befinden sich Bau- oder Montagestellen im öffentlichen Verkehrsraum, sind besondere Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem fließenden Verkehr zu treffen. Geeignete Maßnahmen sollten sich am vorveröffentlichten Entwurf der ASR A5.2 "Straßenbaustellen" orientieren.

Des Weiteren haben die Beschäftigten Warnkleidung gemäß DGUV Regel 112‑189 "Benutzung von Schutzkleidung" (bisher: BGR 189) zu tragen.

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