Betriebsärztliche Betreuung / Arbeitsmedizin

Eine geeignete betriebsärztliche Betreuung der Beschäftigten ist sicherzustellen. In den "Themen von A-Z" sind grundlegende Informationen zur Betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie den Aufgaben des Betriebsarztes zu finden. Um eine geeignete arbeitsmedizinische Betreuung sicherzustellen, ist es wichtig, dass die betreuende arbeitsmedizinische Fachkraft Kenntnisse der spezifischen Arbeitsumgebungsbedingungen der Beschäftigten in der jeweiligen Windenergieanlage (WEA) hat.

Über die arbeitsmedizinische Vorsorge hinaus sind in der Windenergie spezifische Befähigungs- und / oder Eignungsaspekte zu berücksichtigen, da Arbeiten an WEA besonders hohe Anforderungen an die körperliche und psychomentale Leistungsfähigkeit stellen. Ist der Unternehmer selbst nicht in der Lage, eine Beurteilung der Befähigung von Beschäftigten für die geplanten Arbeiten vorzunehmen, so kann er sich hierbei vom Betriebsarzt und / oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. Der Unternehmer darf Beschäftigte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine bestimmte Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, nicht mit dieser betrauen.

Die DGUV Information 250-010 "Eignungsuntersuchungen in der betriebsärztlichen Praxis" gibt umfangreiche Informationen zur betriebsärztlichen Betreuung und arbeitsmedizinischen Vorsorge.

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