Zugangsregelungen

Insbesondere aufgrund der elektrischen Gefährdungen werden WEA als abgeschlossene elektrische Betriebsstätten betrieben. Zugangsberechtigung wird daher nur Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen erteilt. Andere ggf. in der Anlage anwesende Personen sind durch diese zu beaufsichtigen. Der Zutritt zu Mittelspannungsanlagen, Transformatoren und Niederspannungsverteileranlagen darf nur solchen Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen, denen spezielle Fachkenntnisse vermittelt wurden, ermöglicht werden.

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