Organisatorische Voraussetzungen für sicheres Arbeiten

Die Grundlage für ein sicheres Arbeiten muss bereits vor Beginn der Arbeit festgelegt werden. Um ein Höchstmaß an Sicherheit zu erreichen, bedarf es einer sinnvollen Planung und Koordination der Arbeiten. Hierzu gehört die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.

Unterweisungen
Ein wesentliches Element der Organisation für Arbeitssicherheit ist die Unterweisung. Vorgesetzte sind verantwortlich für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie müssen ihre Monteure und Monteurinnen vor Aufnahme der Tätigkeit und regelmäßig wiederkehrend in angemessenen Zeitabständen (mindestens einmal jährlich) über die möglichen Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung unterweisen.

Die Vorgesetzten müssen sich im Gespräch vergewissern, dass die Inhalte der Unterweisung auch verstanden wurden. Über die Unterweisungen sind schriftliche Nachweise zu führen.

Weisen Sie die Beschäftigten z. B. immer wieder darauf hin, dass Spannungsprüfer, Anschlussleitungen von elektrischen Geräten, Leitern usw. vor jeder Benutzung auf Funktionstüchtigkeit und augenfällige Mängel hin überprüft werden müssen.

Grundlage für die zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen sind insbesondere die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Bei diesen Vorschriften handelt es sich um autonome Rechtsnormen. Sie sind verbindlich für alle im Betrieb tätigen Personen - für den Unternehmer und die Unternehmerin, die Vorgesetzten, die Beschäftigten.

Arbeitsvorbereitung
Zur sinnvollen Planung und Koordination gehört auch, die auszuführenden Arbeiten eingehend mit den Beschäftigten zu besprechen.

Es muss sichergestellt sein, dass erforderliche Materialien, Werkzeuge, Geräte und Schutzausrüstungen nicht nur vorhanden und in Ordnung sind, sondern auch auf die Montagestellen mitgenommen und dort angewendet werden. Nur so lassen sich riskante Improvisationen vor Ort vermeiden.

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