Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Tabelle 1 A, DGUV Vorschrift 3

Anlage/Betriebsmittel

Prüffrist

Art der Prüfung

Prüfer

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel

4 Jahre

auf ordnungsgemäßen Zustand

Elektrofachkraft

Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel „in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700)

1 Jahr

 

 

Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzein- richtungen in nichtstationären Anlagen

1 Monat

auf Wirksamkeit

Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte

Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter

  • in stationären Anlagen
  • in nichtstationären Anlagen

6 Monate arbeitstäglich

auf einwandfreie Funktion durch Bestätigung der Prüfeinrichtung

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