Wer kann Betriebsarzt sein bzw. wen darf ich als Betriebsarzt "benennen bzw. bestellen"?

Ärzte, die zum Betriebsarzt bestellt werden sollen, müssen über eine arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen.

Die ist gegeben bei:

  • Ärzten mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", also Fachärzten für Arbeitsmedizin oder
  • Ärzten mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin".


Es können auch Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Zusatzbezeichnung gewählt werden, wenn diese unter Anleitung eines weiterbildungsberechtigten Facharztes für Arbeitsmedizin tätig sind. Dies ist häufig bei überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Diensten mit mehreren Mitarbeitern der Fall.

Der Betriebsarzt sollte unbedingt Ihre Branche kennen oder sich solche Kenntnisse zumindest kurzfristig aneignen.

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