Ergänzende Gefährdungsbeurteilung

Für nicht stationäre Arbeitsplätze ist dem Arbeitgeber anzuraten, sowohl die Dokumentation der grundlegenden Gefährdungsbeurteilung als auch die Dokumentation der die örtlichen Bedingungen berücksichtigenden ergänzenden Gefährdungsbeurteilung vor Ort, z. B. auf der Baustelle, vorzuhalten.

Es stehen "Formblätter" und "Checklisten zur Maßnahmenkontrolle" zur Verfügung:

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