Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsschutz ist Chefsache, d. h. der Arbeitgeber ist verantwortlich für das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung. Dies sollte unter Mitwirkung der Beschäftigten oder deren Vertretungen erfolgen.
Im interaktiven Lernmodul werden die Prozesse der Gefährdungsbeurteilung vorgestellt.
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