Die Führungskräfte

Bereits durch die Position als Führungskraft übernehmen Sie einen Teil der Unternehmerverantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihres Teams. Nehmen Sie diese Verantwortung ernst. Nutzen Sie diese, um Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu schützen, sondern auch lange arbeitsfähig und motiviert zu halten.

Als Führungskraft sind Sie ausschließlich verantwortlich für den Betriebsteil, der in Ihrem Aufgabenbereich liegt. Ihre Verantwortung endet dort, wo die persönliche Möglichkeit des Eingreifens aufhört. Übrigens: Auch Ihre übergeordneten Vorgesetzten - ohne Ausnahme - sind verantwortlich für die Arbeitssicherheit!

Betriebliche Vorgesetzte sind also für mindestens eine andere Betriebsperson verantwortlich und weisungsbefugt. Die Rangfolge reicht von der Betriebsleitung bis zu den Beschäftigten, denen z. B. ein Hilfsarbeiter oder eine Hilfsarbeiterin zugeordnet ist.

Eigenverantwortung
In dem an Sie delegierten Bereich nehmen Sie die Stelle der Unternehmerin oder des Unternehmers ein und sind dort verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit der Ihnen anvertrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fürsorgepflicht). Zugleich haben Sie auch eine Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritten, die sich in Ihrem Verantwortungsbereich aufhalten.

In Unternehmern bilden sich ganze Delegationsketten, da von jeder Stufe aus weiter delegiert werden kann. So entsteht eine in sich abgegrenzte Unternehmens­hierarchie. Delegiert wird jeweils die Handlungsverantwortung.

Jede Führungskraft, die in ihrem Zuständigkeitsbereich Verantwortung an andere weiter delegiert, behält immer die eigene Verantwortung für

  • Auswahl ("Die richtige Person auf den richtigen Platz setzen")
  • Organisation ("Sagen, wo es langgeht")
  • Kontrolle ("Sich davon überzeugen, dass ...")
  • Meldung ("An den nächsten Vorgesetzten, wenn eigene Möglichkeiten erschöpft sind").

Ihre Pflichten im Betrieb erstrecken sich darauf, zu beachten und zu überwachen, dass in Ihrem ­Arbeitsbereich

  • alle Betriebseinrichtungen wie Maschinen, Werkzeuge, Arbeitsplätze und
  • das Verhalten Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - natürlich auch Ihr eigenes - den Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Keinesfalls dürfen Sie dulden, dass Ihnen unterstellte Beschäftigte vorhandene Sicherheitseinrichtungen ungenutzt lassen oder umgehen! 

Pflichten der Vorgesetzten im Arbeitsschutz
Alle Beschäftigten, also auch die Vorgesetzten, sind verpflichtet, bei ihrer Arbeit die Arbeitsschutzbestimmungen und die Weisungen des Arbeitgebers zu beachten und auch selbst für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen und Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. Vorgesetzte dürfen auch in ihrer Eigenschaft als Beschäftigte nichts tun oder unterlassen, was "ihre" Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gefahr bringen könnte. Also müssen sie vor allem die richtigen Anweisungen geben und die Arbeiten sicher organisieren. Das sind originäre Pflichten der Vorgesetzten, wenn auch abgeleitet aus ihrem besonderen Arbeitsauftrag.

Als Vorgesetzte haben Sie also zwei Pflichtenkreise: Die Wahrnehmung der Arbeitgeberpflichten und die Pflicht, richtige eigene Sachentscheidungen für den Arbeitsschutz zu treffen. Eine abgeleitete Arbeitgeberpflicht ist zum Beispiel die Feststellung, ob ein Beschäftigter den Anforderungen am Arbeitsplatz gewachsen ist und deshalb überhaupt eingesetzt werden kann. Daneben steht die Pflicht der Vorgesetzten, in ihrer Funktion als Beschäftigte mit sachlichen Leitungsaufgaben einzugreifen, wenn sich gefährliche Lücken im Schutz anderer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigen. Verantwortung kann auch unangenehme Folgen haben.

Als Vorgesetzte können Sie zur Verantwortung gezogen werden, wenn

  • Ihnen ein schuldhaftes (fahrlässiges oder grob fahrlässiges) Tun oder Unterlassen vorgeworfen werden kann und
  • Sie dadurch einen Körperschaden herbeigeführt (verursacht) haben 

Gesund führen
Nutzen Sie Ihre Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, so dass diese motiviert und engagiert arbeiten können. Bedenken Sie dabei auch, dass Ihr Führungs- und Arbeitsverhalten ein Vorbild für Ihr Team ist. Beschäftigte, die mitarbeiterorientiert geführt werden, entlasten Sie als Führungskraft. Sie erbringen unter anderem eine bessere Leistung, sind seltener krank, entwickeln sich persönlich und fachlich weiter und sind kollegial und unterstützend im Team.

Zum gesunden Führen gehören alle Maßnahmen, mit denen Sie Einfluss nehmen können. Wenden Sie diese Führungsregeln an:

  • Gefährdungen im Aufgabenbereich beurteilen
  • Vorbild sein
  • Gespräche führen
  • Motivieren
  • Argumentieren
  • Beschäftigte einsetzen
  • Beschäftigte unterweisen
  • Beschäftigte und Vorgänge kontrollieren
  • Vorkommnisse melden
  • Getroffene Maßnahmen dokumentieren 

Checkliste: Führungsmittel optimal für die Sicherheit und Gesundheit der Belegschaft anwenden

  • Vorschriften einhalten
  • Gefährdungen ermitteln, beurteilen und doku­mentieren
  • Für sichere technische Anlagen und Geräte sorgen
  • Regelmäßige Unterweisungen durchführen
  • Auch an Beschäftigte denken, die überdurch­schnittlich gefährdet sind
  • Klare Anweisungen geben
  • Regelmäßig kontrollieren, ob Vorschriften ­einge­halten werden
  • Auf richtige Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung achten
  • Melden, wenn die eigenen Möglichkeiten erschöpft sind
  • Unterstützung suchen bei Schwierigkeiten
  • Service der Berufsgenossenschaft nutzen

 

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