6. Wirksamkeit überprüfen
Nach der Umsetzung der Schutzmaßnahmen muss deren Wirksamkeit überprüft und das Ergebnis der Überprüfung dokumentiert werden. Es ist z. B. zu kontrollieren, ob der Arbeitsplatzgrenzwert an einer Anlage durch die neue Absaugung eingehalten wird. Andernfalls sind andere und/oder weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Weitere Informationen
- Webcode: 17572679
Regelwerk/Medien
- Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)
- Weitere DGUV Vorschriften
- Broschüre "Gefährdungsbeurteilung - Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz"
- Gesetze und Verordnungen im BG ETEM Medienportal
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern
Technische Regeln (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - BAuA)
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