6. Wirksamkeit überprüfen

Nach der Umsetzung der Schutzmaßnahmen muss deren Wirksamkeit überprüft und das Ergebnis der Überprüfung dokumentiert werden. Es ist z. B. zu kontrollieren, ob der Arbeitsplatzgrenzwert an einer Anlage durch die neue Absaugung eingehalten wird. Andernfalls sind andere und/oder weitere Maßnahmen zu ergreifen.

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