3. Gefährdungen beurteilen

Die Beurteilung der Gefährdungen erfolgt grundsätzlich über das Kriterium der vorhandenen Risiken. In den allermeisten Fällen ist diese Beurteilung durch Arbeitsschutzexperten und Wissenschaftler durchgeführt worden und das Ergebnis findet sich durch Vorgaben in Gesetzen, Verordnungen und Technischen Regelwerken wieder. Es ist keine weitere Beurteilung erforderlich.

Das aktuelle Konzept der Risikobeurteilung sieht folgende Rangfolge vor:

1. Beurteilung anhand von spezifischen Verfahren

Prüfen, ob ein oder mehrere spezifische Verfahren mit Grenz-, Schwellen- oder Richtwerten verfügbar sind. Beispiel: Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte für Gefahrstoffe oder Lärm.

2. Beurteilung orientiert an qualitativen Anforderungen

Steht ein solches spezielles Verfahren nicht zur Verfügung, ist zu recherchieren, ob normative qualitative Anforderungen vorliegen, an denen orientiert eine Risikobeurteilung erfolgen kann.

Prüfen, ob in Vorschriften, Regeln, Normen qualitative Anforderungen für die Tätigkeit oder Gefährdung beschrieben sind und für den vorliegenden Fall geeignet sind. Beispiel: Schutzmaßnahmen bei Absturzgefahren oder Schutzabstände in elektrischen Anlagen

3. Beurteilung orientiert an Grundpflichten

Erst wenn auch solche konkreten Anforderungen als Orientierung nicht vorliegen, muss die Beurteilung orientiert an grundlegenden Pflichten im Arbeitsschutz und an betrieblichen Zielsetzungen vorgenommen werden. Dabei kann eine Risikomatrix zu Hilfe genommen werden. Unter Risiko versteht man den Zusammenhang von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß.

Die Fragen lauten also: Wie wahrscheinlich ist es z. B., dass in einer Arbeitssituation ein
Unfall passiert oder eine Erkrankung entsteht? – und – Wie gravierend wären die Folgen?

Risiko =  Schadensausmaß * Eintrittswahrscheinlichkeit

Das Risiko einer Gefährdung wächst folglich mit dem möglichen Schadensausmaß und der Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Schadens.

Das Abschätzen oder Bewerten des Risikos einer bestimmten Gefährdungssituation ist meist ein subjektiver Vorgang, hier ist die Erfahrung der beurteilenden Person gefragt.

Weitere Informationen


  • Webcode: 17840414
Diesen Beitrag teilen