Gefährdung durch elektromagnetische Felder

Zur Verhinderung von unzulässigen Expositionen durch elektromagnetische Felder sind an Funkstandorten generell die Expositionsbereiche zu ermitteln, die Bereiche erhöhter Exposition sowie Gefahrenbereiche zu kennzeichnen und abzugrenzen. Die entsprechenden Informationen können i. Allg. einer entsprechenden Beschilderung im Zugangsbereich der WEA entnommen werden.

Als Schutzmaßnahme in der Nähe angebrachter Funkantennen ist stets ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Im Bereich von Mobilfunkantennen ist üblicherweise ein Mindestabstand von 1 m zur Sendeantenne ausreichend. Arbeiten in einem geringeren Abstand zur Antenne bzw. in Bereichen erhöhter Exposition dürfen erst nach Abschaltung der Antennen oder erwiesener Leistungsreduzierung durchgeführt werden.

Weitere Informationen zu Gefährdungen und geeigneten Schutzmaßnahmen können der DGUV Information 203-060 "Arbeiten an Funkstandorten" (bisher: BGI/GUV‑I 8691) entnommen werden.

  • Webcode: 18125479
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